Erstmalige berufliche Ausbildung

Erstmalige berufliche Ausbildung Art. 16

Die Ausbildung/Umschulung im kaufmännischen und ICT-Bereich erfolgt nach den Grundlagen der Bildungsverordnung und des Bildungsplans. Während der gesamten Lehrzeit werden die Lernenden von qualifizierten Fachleuten begleitet. Der Ausbildungsverlauf wird pro Semester in einem standardisierten Bericht differenziert festgehalten. Bei Eignung kann die Ausbildung in einem Lehrbetrieb im ersten Arbeitsmarkt fortgeführt werden. Job Coaches unterstützen die Lernenden bei der Akquisition der Praktikaplätze sowie bei der Stellensuche.